Der vor einigen Jahren beschlossene Lauschangriff hatte es schon damals in sich. Erst auf großen Druck waren neben Gesprächen mit Abgeordneten (man wollte sich anscheinend nicht bei Übergaben von schwarzen Köfferchen über die Schulter schauen lassen, was wiederum fatal an Silvio Berlusconi mit seinem Immunitätsgesetz erinnerte) auch Unterredungen mit Ärzten, Priestern und Anwälten ausgeschlossen worden.
Aber dies wäre nicht Deutschland, wenn einige nicht gleicher wären. In Frankenthal nämlich wurden sehr wohl Gespräche von Anwälten mit ihren Klienten abgehört. Es waren nur keine Politiker, sondern „nur“ Polizisten (weshalb das dann wohl kein Problem darstellte). Und wie man aus diversen politischen Affären wie der CDU-Spendenaffäre weiß, reicht ein bloßes Dummstellen, um einem den Rücken zu sichern: Die beteiligten Staatsanwälte wussten nach eigenen Angaben von nichts (zumindest konnte man ihnen nichts gegenteiliges nachweisen). Auch die mit der Abhörung beauftragten Polizisten, die die Illegalität eigentlich hätten erkennen sollen (wovon man eigentlich hätte ausgehen sollen), stellten sich dumm… und entgingen so einer Verurteilung. Man sei davon ausgegangen, dass der ermittelnde Staatsanwalt damit einverstanden gewesen wäre. Ist „Obrigkeitshörigkeit“ nicht einer der großen Meister aus Deutschland? Immer wieder beriefen sich angeklagte Deutsche darauf, dass die Straftat von oben befohlen worden wäre, oder dass die Angeklagten eben von einem solchen Befehl ausgegangen wären.
Fatal an den Abhörwahn des MfS erinnert auch ein Vorfall aus Nordrhein-Westfalen.
Entgegen geltender Rechtsprechung horten Polizeibehörden von Bund und Ländern bis heute Daten aus abgehörten Telefonaten und abgefangenem Mailverkehr. Das geht aus Schreiben des NRW-Landesamts „Polizeiliche Dienste“ hervor, die der taz vorliegen. „Das neue Telekommunikationsüberwachungs-System der Polizei des Landes NRW mit dem Arbeitsnamen Gemini besitzt derzeitig keine standardisierten Möglichkeiten zur Löschung bestimmter Dateien oder Teilen aus Dateien, die dem Kernbereich der privaten Lebensführung unterliegen“, heißt es in einem Bericht an das Landesinnenministerium.
Die Vermutung liegt nahe, dass eine Löschmöglichkeit nicht vorgesehen ist, weil die Polizeibehörden nie die Absicht hatten zu löschen. (Sollte der geneigte Leser mal DVD-Rohlinge bestellt haben, die dann aber nicht oder nur teilweise ankommen, dann wird vermutlich mal wieder abgehört.)
Es kann mir keiner erzählen, dass diese beiden Fälle nur Zufall wären und auf bislang unbemerkten Löchern in der Gesetzgebung zurückzuführen seien. Sie basieren auf vollem Bewusstsein der Unrechtslage.