Jeder kennt sie, die heimischen Wassersprudler, mit denen man herkömmliches Leitungswasser mit Kohlensäure versetzen und so das Geschleppe von Wasserkisten vermeiden kann. Einfach eine CO2-Patrone einschrauben, gefüllte Wasserflasche anschließen, ein paar Mal die Blubbertaste drücken, fertig ist das Tafelwasser. Hersteller gibt es viele, einer der ersten auf dem Markt war Soda-Club aus Israel. Na ja, ganz korrekt ist das nicht. Der Sitz der Firma ist nämlich in der jüdischen Siedlung Ma’ale Adumim im Westjordanland, einem von Israel besetzten Gebiet. Und genau das ist ein Problem.
Denn Israel hat ein Zollabkommen mit der EU, wonach Einfuhren aus dem nahöstlichen Staat zollfrei sind. Beim Zollamt in Hamburg gab der Hersteller an, dass seine Produkte israelischen Ursprungs wären, weshalb sie zollfrei eingeführt werden könnten. Doch die illegal besetzten Gebiete im Westjordanland gehören eigentlich zu den palästinensischen Autonomiegebieten, die im seit 2000 rechtskräftigen Abkommen ausgeschlossen wurden.
Jetzt fordert der Generalanwalt den EuGH auf, die Produkte nicht mehr zollfrei einführen zu lassen. Das wäre nur konsequent, denn immerhin fallen sie nicht unter das Zollabkommen. Davon abgesehen fordert die EU schon lange einen Stopp des iraelischen Siedlungsausbaus in den besetzten Gebieten.
Das ist ungünstig für Soda-Club, gut für die Konkurrenz, und vielleicht, aber auch nur vielleicht ergibt sich daraus auch ein Vorteil für die Palästinenser.